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Förderung ist nicht gleich Förderung – hier sehen Sie auf einen Blick, welche Wege wir anbieten und welcher zu Ihrer Situation passt.

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Über die Agentur für Arbeit nach § 81 SGB III erhalten Sie als Arbeitssuchende:r oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Person einen Bildungsgutschein. Da die Alphadi Akademie AZAV-zugelassen ist, können Sie ihn direkt bei uns einlösen – die Weiterbildung ist für Sie in der Regel kostenlos.

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Qualifizierungschancengesetz (QCG)

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Bereits berufstätig? Über das QCG beteiligt sich die Arbeitsagentur an den Weiterbildungskosten – Ihr Arbeitgeber stellt den Antrag. Besonders relevant bei Weiterbildungen neben dem Job.

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Klare Antworten zu Förderung & AZAV

Ein Bildungsgutschein ist eine Förderung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters für eine berufliche Weiterbildung.

Die Förderung kommt insbesondere für Arbeitslose, Arbeitssuchende und unter bestimmten Voraussetzungen auch Beschäftigte infrage.

Ein Bildungsgutschein wird in der Regel individuell geprüft. Ob eine Förderung möglich ist, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

Bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter.

Bei einer vollständigen Förderung werden die kompletten Lehrgangskosten von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen.

Der Bildungsgutschein kann für zugelassene Weiterbildungen verwendet werden, die zum festgelegten Bildungsziel passen.

Ja, auch förderfähige Online-Weiterbildungen können mit einem Bildungsgutschein besucht werden.

AZAV steht für Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung.

Die Zertifizierung zeigt, dass ein Bildungsträger beziehungsweise eine Maßnahme die Voraussetzungen für eine Förderung nach den entsprechenden Regelungen erfüllt.

Sie ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass eine Weiterbildung beispielsweise mit einem Bildungsgutschein gefördert werden kann.

Nein. Für eine Förderung müssen die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sein.

Grundsätzlich können Sie einen passenden zugelassenen Bildungsträger auswählen, sofern die Weiterbildung den Vorgaben Ihres Bildungsgutscheins entspricht.

Die Gültigkeitsdauer steht direkt auf Ihrem Bildungsgutschein.

Fragen Sie nach dem Grund der Ablehnung und besprechen Sie mögliche Alternativen mit Ihrer Ansprechperson.

Bei ordnungsgemäßer Nutzung der Förderung müssen die übernommenen Weiterbildungskosten grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden.

mein NOW ist das Nationale Onlineportal für berufliche Weiterbildung und hilft unter anderem bei der Suche nach passenden Weiterbildungsangeboten.

Ja. Auch für Beschäftigte gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Fördermöglichkeiten für berufliche Weiterbildungen durch das Qualifizierungschancengesetz.

Es ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Förderung beruflicher Weiterbildungen für Beschäftigte.

Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Hilfreich sind unter anderem Lebenslauf, Qualifikationsnachweise und Informationen zur gewünschten Weiterbildung.

Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter prüft die Förderung. Auch wir beraten Sie gerne zu unseren AZAV-zertifizierten Weiterbildungen.

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