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Qualifizierungschancengesetz: Weiterbildung für Beschäftigte fördern lassen

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ermöglicht die Förderung beruflicher Weiterbildungen für Beschäftigte. Ziel ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Veränderungen durch Digitalisierung, neue Technologien und den Strukturwandel vorzubereiten. Gleichzeitig können auch Arbeitgeber finanziell unterstützt werden.

Wer kann gefördert werden?

Die Förderung richtet sich grundsätzlich an Beschäftigte, die sich beruflich weiterqualifizieren möchten. Sie kann beispielsweise interessant sein, wenn:

  • sich Tätigkeiten durch neue Technologien verändern
  • zusätzliche berufliche Kompetenzen benötigt werden
  • Beschäftigte auf neue Aufgaben vorbereitet werden sollen
  • ein Berufsabschluss oder eine anerkannte Qualifikation nachgeholt werden soll

Ob eine Förderung möglich ist, wird individuell durch die Agentur für Arbeit geprüft.

Welche Weiterbildungen werden gefördert?

Für die Förderung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Bei der klassischen Beschäftigtenförderung muss eine Weiterbildung beispielsweise in der Regel mehr als 120 Stunden umfassen.

Außerdem müssen der Bildungsträger und die entsprechende Weiterbildung für die Förderung zugelassen sein. Hier spielt die AZAV-Zertifizierung eine wichtige Rolle. Die Alphadi Akademie ist vollständig AZAV-zugelassen – mehr dazu erfahren Sie hier.

Welche Kosten können übernommen werden?

Je nach Voraussetzungen kann die Agentur für Arbeit einen Teil oder sogar die gesamten Weiterbildungskosten übernehmen.

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Auch Arbeitgeber profitieren

Wenn Beschäftigte aufgrund der Weiterbildung zeitweise nicht oder weniger arbeiten, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt gezahlt werden. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt unter anderem von der Unternehmensgröße und der jeweiligen Weiterbildung ab.

Wie beantrage ich die Förderung?

Ein möglicher Ablauf sieht so aus:

1

Weiterbildungsbedarf besprechen

Klären Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber, welcher Weiterbildungsbedarf besteht und welche Kompetenzen künftig gebraucht werden.

2

Passende Weiterbildung auswählen

Wählen Sie eine AZAV-zertifizierte Weiterbildung, die zu Ihrem Bedarf und Ihrer beruflichen Situation passt.

3

Kontakt mit der Agentur für Arbeit aufnehmen

Nehmen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber Kontakt zur zuständigen Agentur für Arbeit auf.

4

Fördermöglichkeiten prüfen lassen

Die Agentur für Arbeit prüft individuell, ob und in welchem Umfang eine Förderung möglich ist.

5

Nach Bewilligung starten

Nach der Bewilligung kann die Weiterbildung beginnen.

Wichtig ist, die Förderung vor Beginn der Weiterbildung mit der Agentur für Arbeit zu klären.

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Fazit

Das Qualifizierungschancengesetz bietet Beschäftigten die Möglichkeit, sich während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses weiterzubilden. Gleichzeitig können Unternehmen von Zuschüssen zu Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt profitieren.

Sie möchten wissen, ob eine Weiterbildung bei der Alphadi Akademie für eine Förderung infrage kommt? Sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie zu unseren AZAV-zertifizierten Weiterbildungen und unterstützen Sie bei den nächsten Schritten.

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Häufige Fragen

Der Bildungsgutschein richtet sich an Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen. Das Qualifizierungschancengesetz richtet sich dagegen an bereits Beschäftigte und läuft über den Arbeitgeber.

Ja. Die Förderung nach dem QCG läuft über den Arbeitgeber, der gemeinsam mit Ihnen den Weiterbildungsbedarf klärt und den Antrag bei der Agentur für Arbeit stellt.

Ja. Viele Weiterbildungen der Alphadi Akademie sind als Live-Unterricht konzipiert und lassen sich mit einem bestehenden Arbeitsverhältnis kombinieren.